Soziale Programme
Die INSS-Leistungen werden im Jahr 2022 um bis zu 10,161 TP3T angepasst. Siehe
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Neben der Neuanpassung wurde auch der Höchstwert geändert.
Schauen Sie sich alle Informationen im folgenden Artikel an.
Bei den INSS-Leistungen kommt es zu einer Neuanpassung und einer Änderung der Gehaltsobergrenze.
Die Änderungen wurden im Amtsblatt vom 20. Januar 2022 veröffentlicht.
Gemäß der Gesetzgebung wird zur Neuanpassung der Leistungen derjenigen, die mehr als einen Mindestlohn beziehen, der i INPC auf der Grundlage des Vorjahres herangezogen.
Für diejenigen, die einen Mindestlohn als Leistung beziehen (64% der Gesamtempfänger), erfolgt die Anpassung entsprechend dem Mindestlohn.
Der Mindestlohn für 2022 wurde auf R$ 1.212 angepasst
Der Wert des nationalen Mindestlohns für 2022 wurde auf R$ 1.212,00 festgelegt. Wir erinnern daran, dass der nationale Mindestlohn im Jahr 2021 R$ 1.100,00 betrug.
Mit anderen Worten: Der diesjährige Wert liegt fast 11% über dem Vorjahreswert. Allerdings bringen die Wirtschaftsprognosen des Wirtschaftsministeriums und des IBGE zur Inflation keine sehr guten Nachrichten für die Brasilianer.
Mit dem kumulierten Preisanstieg wird die Erhöhung des nationalen Mindestlohns nur in Zahlen erfolgen, da sie keine wirkliche Steigerung des Konsums der Bürger darstellt.
Wie sind die Vorteile des INSS im Jahr 2022?
Mit der Neuanpassung von 10.16% lauten die Werte der INSS-Leistungen im Jahr 2022 wie folgt:
- Wer hat im Jahr 2021 R$ 1.100,00 verdient: R$ 1.212,00;
- Wer hat im Jahr 2021 R$ 1.500,00 verdient: R$ 1.652,00;
- Wer hat im Jahr 2021 R$ 2.000,00 verdient: R$ 2.203,00;
- Wer hat im Jahr 2021 R$ 3.000,00 verdient: R$ 3.304,00;
- Wer hat im Jahr 2021 R$ 4.000,00 verdient: R$ 4.406,00;
- Wer hat im Jahr 2021 R$ 5.000,00 verdient: R$ 5.508,00;
- Wer hat im Jahr 2021 R$ 6.000,00 verdient: R$ 6.609,00;
- Wer hat im Jahr 2021 R$ 6.433,00 verdient: R$ 7.087,00.
Denken Sie daran, dass die Gehaltsobergrenze im Jahr 2022 auf R$ 7.807,00 festgelegt wurde.
Wie erfolgt die Neuregelung für diejenigen, die 2021 mit dem Bezug der Leistung begonnen haben?
Die Neuanpassung von 10.16% gilt für diejenigen, die die Leistung bereits im Jahr 2021 bezogen haben.
Für diejenigen, die im Laufe des Jahres 2021 begonnen haben, die Leistung zu beziehen, wird die Neuanpassung wie folgt anders ausfallen:
- Bis 21. Januar: 10.16% der Neuanpassung;
- 21. Februar: 9,86% der Neuanpassung;
- 21. März: 8,97% der Neuanpassung;
- 21. April: 8.04% der Neuanpassung;
- 21. Mai: 7.63% der Neuanpassung;
- 21. Juni: 6,61% Neuanpassung;
- 21. Juli: 5,97% Neuanpassung;
- 21. August: 4.90% der Neuanpassung;
- 21. September: 3,99%-Neuanpassung;
- 21. Oktober: 2,75%-Nachjustierung;
- 21. November: 1,58% Neuanpassung;
- 21. Dezember: 0,73% Neueinstellung.
Es sei daran erinnert, dass die Neuanpassung im Jahr 2021 5.451 TP3T für Begünstigte betrug, die über dem Mindestlohn bezogen, und 5.261 TP3T für diejenigen, die einen Mindestlohn bezogen.
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